- Vergleiche und Analysen
- Ihre Werte im Fremdvergleich
Sofern der Auftrag auch die Beratung/Tätigkeiten in Finanzfragen enthält, ist die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherung nicht Gegenstand des Vertrages und ausdrücklich ausgeschlossen. In gleicher Weise sind Beratungen in allen rechtlichen Angelegenheiten, sowie auch in allen Steuerberatungsangelegenheiten, sofern sie über einfache Buchhaltungsfragen hinausgehen, ausdrücklich ausgeschlossen.