Ordnen, Sortieren, Kontieren, sowie Erfassen laufender Geschäftsvorfälle im Sinne des § 6 Ziff. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBergG):
- Durchführung aller für Sie erforderlichen Buchhaltungsarbeiten
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Vorbereitung auf die geforderte Buchhaltungspraxis
- Unterjährige Abgrenzungen
Wir führen keine rechtsberatenden und/oder steuerberatenden Tätigkeiten aus.